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Allgemeine Geschäftsbedingungen Proforto

Allgemeine Geschäftsbedingungen Proforto

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  1. Proforto: das Unternehmen im Sinne von Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  2. Gegenpartei: der Kunde/Auftraggeber, mit dem Proforto einen Vertrag abgeschlossen hat und/oder der diesbezüglich mit Proforto in Verhandlungen steht;
  3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
  4. Vertrag: jede Vereinbarung/jeder Auftrag zwischen Proforto und der Gegenpartei über die Lieferung von Waren durch Proforto an die Gegenpartei;
  5. Partei(en): Gegenpartei und Proforto gemeinsam oder jede einzelne Vertragspartei;
  6. Schriftlich: Mitteilungen per E-Mail oder in anderer Textform;
  7. Dritte: andere natürliche oder juristische Personen, die nicht Bestandteil dieser Vereinbarung sind;
  8. Produkt(e): die von Proforto angebotenen Produkte, darunter unter anderem Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Schutzbrillen, Handschuhe, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und andere arbeitsbezogene Accessoires und Ausrüstungen sowie sonstige Produkte, wie auf der Website angegeben;
  9. Website: www.proforto.de.

Artikel 2. Identität von Proforto

Name des Unternehmens:Proforto B.V.
Straße und Hausnummer:Wijchenseweg 122
Postleitzahl und Standort:6538 SX Nijmegen
Handelsregisternummer:62922351
E-Mail-Adresse:support@proforto.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:NL855015743B01

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen von Proforto sowie für jeden zwischen Proforto und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag.
  2. Vor Abschluss des Vertrags wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei auf elektronischem Wege in einer Weise zur Verfügung gestellt, dass er von der Gegenpartei auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor Abschluss des Vertrags angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können oder dass sie auf Wunsch der Gegenpartei elektronisch oder auf andere Weise kostenlos an die Gegenpartei gesendet werden können.
  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Anwendbarkeit anderer (allgemeiner) Bedingungen ausgeschlossen.
  4. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Proforto und der Gegenpartei haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, in welcher Form diese Vereinbarungen getroffen wurden.
  6. Wenn Proforto nicht stets die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Proforto in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
  7. Wenn und soweit aufgrund der Angemessenheit und Billigkeit – oder der unangemessen belastenden Natur einer Bestimmung – eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend gemacht werden kann, erhält die betreffende Bestimmung in Bezug auf Inhalt und Bedeutung in jedem Fall eine möglichst entsprechende Bedeutung, sodass sie geltend gemacht werden kann.
  8. Proforto ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte hinzuzuziehen.
  9. Die Anwendung von Art. 7:404 und/oder 7:407 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist/sind ausgeschlossen.
  10. Alle Verträge zwischen Proforto und der Gegenpartei unterliegen niederländischem Recht. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, so beeinträchtigt diese Rechtswahl nicht den Schutz, den der Verbraucher aufgrund zwingender Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nämlich Deutschland, genießt.

Artikel 4. Das Angebot

  1. Das Angebot von Proforto ist grundsätzlich auf der Website von Proforto zu finden.
  2. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter (bestimmten) Bedingungen erfolgt, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
  3. Alle Angebote von Proforto sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Proforto ist erst dann an ein Angebot gebunden, wenn Proforto die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
  4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist so detailliert, dass eine gute Beurteilung des Angebots durch die Gegenpartei möglich ist. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler, beispielsweise in Bezug auf angegebene Beträge, sind für Proforto nicht bindend.

Artikel 5. Der Vertrag

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Gegenpartei das Angebot annimmt und die (gegebenenfalls) damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien treten in Verhandlungen, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige bzw. für nichtig erklärte Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und die Bedeutung der nichtigen bzw. für nichtig erklärte Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  3. Proforto behält sich das Recht vor, einen abgeschlossenen Vertrag nicht zu erfüllen, beispielsweise wenn sie begründete Zweifel oder Informationen hat, dass die Gegenpartei ihren (finanziellen) Verpflichtungen nicht nachkommen wird (kann). Wenn Proforto dies ablehnt, wird sie die Gegenpartei innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Vertrags schriftlich über diese Ablehnung informieren.
  4. Handelt die Gegenpartei in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes, ist das Recht auf Aufschub und Verrechnung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Diese Bestimmung gilt daher nicht, wenn die Gegenpartei als Verbraucher handelt.
  5. In Ergänzung zum vorigen Absatz hat Proforto jedoch das Recht auf Aufrechnung und/oder Aussetzung bei offenen Forderungen der Gegenpartei oder in Fällen, in denen die Gegenpartei ihre Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß, nicht vollständig oder gar nicht erfüllt.
  6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige, zusätzliche und/oder Folgeaufträge.

Artikel 6. Widerrufsrecht

  1. Ein Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt/die Produkte erhalten hat.
  2. Die Widerrufsfrist beginnt:
    1. bei einem Vertrag über die Lieferung eines einzelnen Produkts: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat;
    2. bei einem Vertrag über die Lieferung mehrerer Produkte, die separat geliefert werden: an dem Tag, an dem das letzte Produkt erhalten wurde.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen gemäß § 312g Absatz 2 BGB.
  4. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  5. Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn die Gegenpartei kein Verbraucher ist.
  6. Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, muss er dafür sorgen, dass das Produkt in einwandfreiem Zustand und rechtzeitig zurückgesandt wird.

Artikel 7. Ausübung des Widerrufsrechts

  1. Der Verbraucher kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, indem er innerhalb der Widerrufsfrist eine eindeutige Erklärung an Proforto richtet, aus der hervorgeht, dass er den Vertrag widerrufen möchte. Diese Erklärung kann erfolgen über:
    1. das Muster-Widerrufsformular, das unter https://proforto.de/widerrufsbelehrung abgerufen werden kann;
    2. die Rücksendeseite auf der Website https://proforto.de/kundenservice/retouren/ ;
    3. E-Mail; oder
    4. eine andere eindeutige schriftliche Erklärung.
  2. Der Verbraucher sendet die Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, nachdem er seinen Wunsch, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, mitgeteilt hat, zurück.
  3. Der Verbraucher sendet die Waren vollständig und sorgfältig zurück. Die Rücksendung in der Originalverpackung erfolgt, soweit dies zumutbar ist, ist jedoch keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.
  4. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
  5. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Verbraucher, sofern Proforto den Verbraucher hierüber informiert hat. Abweichend hiervon übernimmt Proforto die unmittelbaren Rücksendekosten, wenn dies auf der Website ausdrücklich vorgesehen ist. Führt eine (teilweise) Rücksendung dazu, dass der Gesamtbestellwert unter den auf der Website genannten Betrag für eine versandkostenfreie Lieferung fällt, trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten.
  6. Die Rücksendekosten entsprechen höchstens den üblichen Versandkosten eines regulären Versanddienstleisters. Ist eine Rücksendung aufgrund der Art, Größe oder des Gewichts der Ware nicht auf dem normalen Postweg möglich, können die Rücksendekosten – nach vorheriger Information des Verbrauchers – zwischen 50 € (fünfzig Euro) und 150 € (hundertfünfzig Euro) betragen.
  7. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher die Waren sorgfältig zu behandeln und darf diese nur in dem Umfang prüfen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre.
  8. Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
  9. Nachdem Proforto das zurückgesandte Produkt erhalten hat, erstattet Proforto dem Verbraucher den von ihm gezahlten Betrag innerhalb von spätestens 14 (vierzehn) Tagen über die gleiche Zahlungsmethode, die der Verbraucher bei der Bestellung verwendet hat, es sei denn, Proforto ist der Ansicht, dass das Produkt/die Produkte nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgesandt wurden.

Artikel 8. Verlängerung des Widerrufsrechts bei Nichtinformation

  1. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem Proforto dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat.
  2. Wenn Proforto diese Informationen erst nach Ablauf der ursprünglichen Bedenkzeit von 12 (zwölf) Monaten bereitstellt, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 (zwölf) Monate und 14 (vierzehn) Tage nach dem in Artikel 6 Absatz 1 genannten Datum.
  3. Wenn Proforto dem Verbraucher die Informationen innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit zur Verfügung stellt, beginnt die Widerrufsfrist erneut ab dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhält, und beträgt 14 (vierzehn) Tage.

Artikel 9. Verpflichtungen der Gegenpartei

  1. Die Gegenpartei sorgt dafür, dass alle Daten, Dokumente und Informationen, die Proforto als für die Ausführung des Vertrags notwendig bezeichnet oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, Proforto rechtzeitig, vollständig, wahrheitsgemäß und in der richtigen Form zur Verfügung gestellt werden. Proforto darf bei der Erfüllung des Vertrags von der Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Gegenpartei bereitgestellten Daten ausgehen, sofern Proforto keine Unrichtigkeiten bekannt sind. Kosten, die Proforto aufgrund von unrichtigen, unvollständigen oder verspätet gelieferten Informationen der Gegenpartei in angemessener Weise entstehen müssen, gehen zu Lasten der Gegenpartei, soweit diese Kosten der Gegenpartei zuzurechnen sind.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Proforto unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sein können.
  3. Wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt und diese Nichterfüllung derart ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags von Proforto vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, ist Proforto berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, erfolgt dies, nachdem die Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde, es sei denn, die Nacherfüllung ist dauerhaft unmöglich.

Artikel 10. Auflösung

  1. Wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub und/oder Zahlungsaufschub beantragt, eine Liquidation seines Unternehmens vornimmt sowie wenn sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird, hat Proforto das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung zu beenden und/oder aufzulösen, und zwar nach eigenem Ermessen und unter Beibehaltung aller ihr zustehenden Rechte auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.

Artikel 11. Haftung

  1. Proforto haftet unbegrenzt für Schäden, die Folge sind von:
    1. Tod oder Körperverletzung;
    2. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Proforto oder seinen Führungskräften;
    3. Haftung, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann.
  2. Wenn Proforto bei der Erfüllung des Vertrags eine wesentliche vertragliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und diese Nichterfüllung auf Vorsatz, einfacher Fahrlässigkeit oder einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen beruht, haftet Proforto ausschließlich für den vorhersehbaren Schaden, der für den betreffenden Vertrag typisch ist. Unter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen sind Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Erfüllung sich die Gegenpartei vernünftigerweise verlassen darf.
  3. Unter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen sind Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf die sich die Gegenpartei vernünftigerweise verlassen darf.
  4. In allen anderen Fällen haftet Proforto nicht für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen und Betriebsausfälle.
  5. Soweit Proforto aufgrund dieses Artikels haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag der für den betreffenden Vertrag vereinbarten Vergütung ohne Mehrwertsteuer beschränkt, es sei denn, zwingendes Recht steht einer solchen Beschränkung entgegen.
  6. Die Gegenpartei stellt Proforto von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einem zurechenbaren Versäumnis der Gegenpartei beruhen.
  7. Ansprüche wegen Schäden verjähren nach Ablauf von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem die Gegenpartei von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
  8. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Proforto.

Artikel 12. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man alle von Proforto unabhängigen Umstände, die Proforto nicht angelastet werden können und die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen oder deren Erfüllung von Proforto vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
  2. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen in jedem Fall außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Proforto liegen, wie Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Krieg, (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, staatliche Maßnahmen, großflächige Störungen in Energie- oder Kommunikationsnetzen, Probleme bei Lieferanten oder Transportunternehmen von Produkten und ähnliche Ereignisse.
  3. Während des Zeitraums der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von Proforto ausgesetzt. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein, soweit dieser Schaden auf die Situation höherer Gewalt zurückzuführen ist.
  4. Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, hat Proforto Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, soweit diese Leistungen angemessen sind und tatsächlich für die Gegenpartei erbracht wurden.

Artikel 13. Garantie für Produkte von Proforto

  1. Proforto garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Die Gewährleistungsfristen für die Produkte von Proforto betragen grundsätzlich 1 (ein) Jahr.
  3. Für Verbraucher gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 (zwei) Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
  4. Eventuelle zusätzliche Garantien werden nur gewährt, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert von Proforto angegeben ist.
  5. Wenn rechtzeitig reklamiert wurde und ein Mangel vorliegt, hat die Gegenpartei zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz des Produkts, es sei denn, diese Wahl ist unmöglich oder kann von Proforto nicht vernünftigerweise verlangt werden.
  6. Die Garantie erlischt, wenn:
    1. die Gegenpartei die gelieferten Produkte selbst bearbeitet oder von Dritten bearbeiten lässt;
    2. die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig unsachgemäß behandelt oder entgegen den Anweisungen/Hinweisen von Proforto und/oder den Anweisungen/Hinweisen auf der Verpackung des Produkts verwendet bzw. behandelt wurden;
    3. die Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen ist, die die Behörden nach Abschluss des Vertrags hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen haben oder erlassen werden.

Artikel 14. Honorar/Preise

  1. Alle über die Website kommunizierten Beträge sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und anderer staatlich auferlegter Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Die vereinbarten Beträge basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden kostpreisbestimmenden Faktoren. Proforto behält sich das Recht vor, 3 (drei) Monaten nach Vertragsabschluss eingetretenen Änderungen der kostenbestimmenden Faktoren, auf die Proforto keinen Einfluss hat, wie z. B. Erhöhungen von Verbrauchsteuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträgen oder Umsatzsteuer, an die Gegenpartei weiterzugeben, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des ursprünglichen Betrags.
  3. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Proforto nicht, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Betrags zu erfüllen.
  4. Rabatte und angebotene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige und/oder Folgeverträge.

Artikel 15. Zahlung und Rechnungsstellung

  1. Es ist möglich, direkt auf der Website über eines der von Proforto zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen. In diesem Fall gelten zusätzlich die Bedingungen der gewählten Zahlungsmethode.
  2. Bei Zahlung per Rechnung ist der vom Gegenpartei geschuldete Rechnungsbetrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
  3. Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, beginnt die Zahlungsfrist nach jeder Teillieferung für den bereits gelieferten Teil, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Proforto unverzüglich über Unrichtigkeiten in den angegebenen oder gemeldeten Zahlungsdaten zu informieren. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, wird sie von Proforto auf die verspätete Zahlung hingewiesen und erhält eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Nach Ablauf dieser vierzehntägigen Frist ohne Zahlung befindet sich die Gegenpartei in Verzug. Dadurch schuldet die Gegenpartei auch die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den noch ausstehenden Betrag. Darüber hinaus ist Proforto berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
  5. Im Falle einer (absehbaren) Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsaufschub oder einer Schuldenbereinigung im Rahmen des WSNP (niederländisches Schuldenbereinigungssystem) sind die Forderungen von Proforto gegenüber der Gegenpartei und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber Proforto sofort fällig.
  6. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen werden zunächst auf die geschuldeten Kosten, dann auf die angefallenen Zinsen und schließlich auf die älteste ausstehende Hauptforderung angerechnet, sofern nicht zwingendes Recht dem entgegensteht.

Artikel 16. Lieferung

  1. Als Lieferort gilt die Adresse, die die Gegenpartei Proforto (bei Vertragsabschluss) mitgeteilt hat.
  2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn Proforto alle für die Lieferung des Produkts erforderlichen Daten vorliegen.
  3. Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweist, wird Proforto sich bemühen, ein Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung, wenn möglich jedoch bereits vor dem Versand, wird in klarer und verständlicher Weise mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Gegenpartei kann den Ersatzartikel daher gemäß den Bestimmungen in den Artikeln über das Widerrufsrecht an Proforto zurücksenden. Die Kosten für eine eventuelle Rücksendung gehen zu Lasten von Proforto.
  4. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an die Gegenpartei oder einen zuvor benannten Dritten bei Proforto, sofern die Gegenpartei als Verbraucher handelt. Handelt die Gegenpartei in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur über, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Alle Lieferfristen sind unverbindlich. Die Gegenpartei kann aus den genannten Fristen keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Frist berechtigt die Gegenpartei daher nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Artikel 17. Reklamationen

  1. Die Gegenpartei kann sich nicht mehr auf einen Leistungsmangel berufen, wenn sie nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem sie den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, bei Proforto diesbezüglich Einspruch erhoben hat. Bei einem sichtbaren Mangel bei der Lieferung gilt eine Frist von 48 (achtundvierzig) Stunden.
  2. Die Gegenpartei muss Proforto in jedem Fall 4 (vier) Wochen Zeit geben, um die Beschwerde in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen.
  3. Wird eine Reklamation nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen bei Proforto gemeldet, so gilt das Produkt als vertragsgemäß und funktionsfähig.
  4. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus, wenn die Gegenpartei in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, es sei denn, die Beschwerde bezieht sich auf einen wesentlichen Mangel.
  5. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten ausschließlich, wenn die Gegenpartei in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, insbesondere aus der gesetzlichen Gewährleistung, bleiben unberührt.

Artikel 18. Übertragung

  1. Die finanziellen Rechte und Pflichten der Gegenpartei aus diesem Vertrag können ohne vorherige Zustimmung von Proforto nicht auf einen Dritten übertragen werden, soweit dieses Übertragungsverbot gesetzlich zulässig ist.
  2. Proforto ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, hat sie das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Übertragung für sie nachteilige Folgen hat.

Artikel 19. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an allen von Proforto an die Gegenpartei verkauften und gelieferten Waren verbleibt bei Proforto:
    1. wenn und soweit die Gegenpartei die Forderungen aus dem Vertrag oder früheren ähnlichen Verträgen noch nicht beglichen hat;
    2. wenn und soweit die Gegenpartei die Forderungen aus zukünftigen Verträgen, die sich auf Situationen gemäß Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) beziehen, noch nicht beglichen hat;
    3. wenn und soweit die Gegenpartei die aus diesem oder ähnlichen Verträgen erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen noch nicht bezahlt hat; und/oder
    4. wenn und soweit die Gegenpartei die Forderungen von Proforto aufgrund der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen noch nicht beglichen hat, einschließlich Forderungen in Bezug auf Strafen, Zinsen und Kosten, alles gemäß Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW).
  2. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Gegenstände zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
  3. Wenn Proforto seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, wird die Gegenpartei dies im Rahmen des gesetzlich Zulässigen in angemessener Weise unterstützen.
  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen bzw. Produkte pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Proforto so schnell, wie dies vernünftigerweise erwartet werden kann, davon in Kenntnis zu setzen.

Artikel 20. Geistiges Eigentum

  1. Die Parteien vereinbaren, während der Ausführung des Vertrags die geistigen Eigentumsrechte der jeweils anderen Partei zu respektieren.
  2. Proforto hat das Recht, den Namen und das Logo der Gegenpartei als Referenz oder zu Werbezwecken zu verwenden.
  3. Die Gegenpartei stellt Proforto von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte frei.

Artikel 21. Verwaltung

  1. Proforto ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den technischen und nichttechnischen Einrichtungen vorzunehmen.
  2. Die Gegenpartei wird sich so verhalten, wie es von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Nutzer der Website erwartet werden kann.
  3. Die Gegenpartei ist stets für jede Nutzung – einschließlich der unbefugten Nutzung – der ihr gewährten Nutzungs- und Zugangsrechte verantwortlich. Die Gegenpartei wird geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch und/oder unbefugte Nutzung zu verhindern. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, Nutzungs- und/oder Zugangsrechte an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  4. Die Gegenpartei wird die von Proforto gegebenen Anweisungen für die Nutzung jederzeit befolgen.

Artikel 22. Geheimhaltung

  1. Die Gegenpartei ist zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags von Proforto erhalten hat. Informationen sind vertraulich, wenn dies von Proforto mitgeteilt wurde oder wenn sich dies vernünftigerweise aus der Art der Informationen ergibt.
  2. Verstößt die Gegenpartei gegen Absatz 1 dieser Bestimmung, schuldet die Gegenpartei Proforto unabhängig davon, ob der Verstoß der Gegenpartei zuzurechnen ist, und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- (zehntausend) Euro für jeden Verstoß, ohne dass ein schaden vorliegen muss, unbeschadet der übrigen Rechte von Proforto, darunter das Recht, zusätzlich zur Vertragsstrafe Schadenersatz zu verlangen. Die Vertragsstrafe kann vom Gericht gemildert werden.

Artikel 23. Alternative Streitbeilegung

  1. Wenn zwischen Proforto und der Gegenpartei Streitigkeiten über den Abschluss oder die Durchführung des Vertrags entstehen, können beide Parteien anstelle des regulären Gerichtswegs eine alternative Streitbeilegung wählen.
  2. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher und entscheidet sich Proforto für eine alternative Streitbeilegung, informiert Proforto den Verbraucher darüber. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, sich dennoch für den regulären Rechtsweg zu entscheiden. Diese Entscheidung muss Proforto innerhalb von einem (1) Monat, nachdem Proforto der Gegenpartei die Entscheidung für eine alternative Streitbeilegung mitgeteilt hat, schriftlich mitgeteilt werden.

Artikel 24. Anwendbares Recht

  1. Auf Verträge zwischen Proforto und der Gegenpartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Verbraucherrechts des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden so weit wie möglich durch gute Beratung beigelegt. Streitigkeiten zwischen Proforto und dem Verbraucher können dem zuständigen Gericht am Wohnort des Verbrauchers vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist das Gericht in Arnheim zuständig.

Artikel 25. Fortbestand

  1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die nach Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit behalten sollen, bleiben nach Beendigung des Vertrags unvermindert in Kraft.

Artikel 26. Änderung oder Ergänzung

  1. Proforto ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Proforto die Gegenpartei rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.
  2. Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen liegen mindestens 30 (dreißig) Tage.
  3. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, hat sie die Möglichkeit, die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzulehnen oder den Vertrag zu kündigen.
  4. Wenn eine Änderung auf einem triftigen Grund beruht, wie z. B. einer Gesetzesänderung, wird Proforto die Auswirkungen der Änderung so weit wie möglich begrenzen. In diesem Fall bleibt das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen, unberührt, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.