Schwarze Sicherheitsschuhe auf einer Werkbank mit Helm, Handschuhen und Warnjacke

Müssen Sie Sicherheitsschuhe tragen, weil sie für sicheres Arbeiten erforderlich sind? Dann muss Ihr Arbeitgeber sie in der Regel kostenlos bereitstellen. Sicherheitsschuhe gelten in diesem Fall als persönliche Schutzausrüstung. Maßgeblich sind die Risiken der Tätigkeit, nicht nur eine Regel auf Papier.

Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Der Arbeitgeber muss die Risiken am Arbeitsplatz beurteilen. Fallende Gegenstände, scharfe Teile, rutschige Böden oder Nässe können Fußschutz erforderlich machen. Dann tragen Sie keine normalen Schuhe, sondern geeignete Sicherheitsschuhe für Ihre Tätigkeit.

Bereitstellen heißt auch passend

Kostenlos bereitstellen heißt auch, dass die Schuhe geeignet sind und richtig passen. Ein zu enger Schuh verursacht Schmerzen, ein zu weiter Schuh scheuert und gibt weniger Halt. Besprechen Sie deshalb Größe und Arbeitsbedingungen vorher. Die Auswahlhilfe für Arbeitsschuhe unterstützt beim Vergleichen. Auch bei Arbeitsschuhen unterscheidet sich die Passform je nach Modell.

Wann ersetzt der Arbeitgeber Schuhe?

Verschlissene Sicherheitsschuhe schützen schlechter. Melden Sie eine kaputte Sohle, eine beschädigte Zehenkappe oder einen gelösten Verschluss sofort. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die PSA verwendbar bleibt. Wann Ersatz nötig ist, hängt von Verschleiß und Einsatz ab. Prüfen Sie die Schuhe regelmäßig, besonders nach Kontakt mit Chemikalien, starker Nässe oder einem harten Stoß.

Dürfen Sie ein Modell wählen?

Das ist je nach Betrieb unterschiedlich. Manche Unternehmen geben ein Modell aus, andere bieten ein Budget oder eine Auswahl freigegebener Modelle. Entscheidend ist, dass der Schuh zum Risiko passt. Bei Arbeit im Freien oder auf nassem Untergrund können S3-Sicherheitsschuhe passen, wenn diese Schutzwirkung für den Arbeitsplatz erforderlich ist.

Was tun bei eigener Zahlung?

Fragen Sie zuerst, warum die Schuhe gebraucht werden und wer die Vorgabe gemacht hat. Geht es um erforderliche PSA, sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft, dem Betriebsrat oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für private Nutzung oder ein freiwilliges zusätzliches Paar können andere Regeln gelten. Das ändert aber nicht die Pflicht für notwendige Schutzausrüstung. Halten Sie getroffene Absprachen zu Auswahl, Reinigung und Ersatz am besten schriftlich fest.