Allgemeine Geschäftsbedingungen von Proforto

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von Proforto

    Artikel 1. Definitionen

    In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter Folgendem verstanden:

    1. Proforto: das Unternehmen wie in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert;
    2. Vertragspartner: der Kunde/Auftraggeber, mit dem Proforto einen Vertrag geschlossen hat und/oder die Person, die darüber mit Proforto in Verhandlung steht;
    3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;
    4. Vertrag: jede Vereinbarung/jeder Auftrag zwischen Proforto und Vertragspartner über die Lieferung von Waren durch Proforto an den Vertragspartner;
    5. Partei(en): Vertragspartner und Proforto zusammen oder jeweils als einzelne Vertragspartei;
    6. Schriftlich(e): Mitteilung per E-Mail, Post oder WhatsApp;
    7. Dritte(r): andere natürliche oder juristische Personen, die nicht Bestandteil dieses Vertrags sind;
    8. Produkt(e): Die von Proforto angebotenen Produkte umfassen ein breites Spektrum an Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen, Schutzbrillen, Handschuhen, persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie weiteren arbeitsbezogenen Zubehörteilen und Ausrüstungen. Darüber hinaus gehören auch Sicherheitsaufkleber und -schilder, Materialien für BHV und Erste Hilfe sowie Lager- und Werkstattbedarf, Absperr- und Abgrenzungsmaterialien sowie andere Sicherheits- und Signalisierungsprodukte zum Sortiment. Dies kann zudem maßgeschneiderte Lösungen umfassen, wie personalisierte Aufkleber und Schilder. Für einen vollständigen Überblick über die verfügbaren Produkte verweisen wir auf die Website von Proforto oder andere Kommunikationskanäle.

    Artikel 2. Identität von Proforto

    Unternehmensname: Proforto
    Straßennamen und Hausnummer: Wijchenseweg 122
    Postleitzahl und Sitz: 6538 SX Nijmegen
    KvK-Nummer: 62922351

    Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen von Proforto sowie für jeden geschlossenen Vertrag zwischen Proforto und Vertragspartner.
    2. Wenn der Vertrag elektronisch geschlossen wird, kann abweichend von dem vorstehenden Absatz und bevor der Vertrag geschlossen wird, der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner auf eine Weise auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden, die es dem Vertragspartner ermöglicht, diese auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, dann wird vor dem Abschluss des Vertrags angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg eingesehen werden können, oder dass diese auf Anfrage des Vertragspartners auf elektronischem Weg oder auf andere Weise kostenlos an den Vertragspartner übermittelt werden.
    3. Sofern nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, ist die Anwendbarkeit anderer (Allgemeiner) Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
    4. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
    5. Wenn Proforto nicht stets die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen davon nicht anwendbar sind oder dass Proforto in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen eine strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
    6. Wenn und soweit auf Grund von Billigkeit und Zumutbarkeit - oder des rechtsmissbräuchlich benachteiligenden Charakters einer Bestimmung - auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Anspruch geltend gemacht werden kann, kommt der betreffenden Bestimmung hinsichtlich Inhalt und Zweck in jedem Fall eine so weit wie möglich entsprechende Bedeutung zu, sodass darauf ein Anspruch erhoben werden kann.
    7. Proforto kann nicht garantieren, dass mit den von ihm ausgeführten Arbeiten stets das gewünschte Ergebnis durch den Vertragspartner erreicht wird. Der angenommene Auftrag führt zu einer Verpflichtung zu angemessenen Bemühungen und ausdrücklich nicht zu einer Erfolgsgarantie.
    8. Proforto ist berechtigt, Dritte zur Ausführung des Vertrags einzuschalten.
    9. Die Geltung der Art. 7:404 und/oder 7:407 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „BW“) ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass im Falle eines Auftrags, der Proforto aus einem bestimmten Grund erteilt wurde, dies nicht automatisch bedeutet, dass Proforto auch tatsächlich die Partei sein wird, die den endgültigen Auftrag ausführt. Der an Proforto erteilte Auftrag gilt daher nicht als ein an Proforto erteilter Auftrag mit Blick auf eine bestimmte Person. Darüber hinaus gilt, dass, wenn der Auftrag an Proforto und einen oder mehrere andere Auftragnehmer erteilt wird, Proforto dem Vertragspartner gegenüber nicht gesamtschuldnerisch haftet, sondern nur für seinen eigenen Anteil bzw. seine Einbringung im Auftrag/Vertrag.

    Artikel 4. Das Angebot

    1. Das Angebot von Proforto ist grundsätzlich auf der Website www.proforto.nl zu finden.
    2. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
    3. Ein unterbreitetes Angebot oder ein Angebot von Proforto ist als unverbindliches Angebot zu betrachten, sofern Proforto nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Ein unverbindliches Angebot kann nach Annahme von Proforto widerrufen werden.
    4. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Vertragspartner eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler bezüglich beispielsweise der dargestellten Beträge binden Proforto nicht.

    Artikel 5. Der Vertrag

    1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot annimmt und die dabei (gegebenenfalls) festgelegten Bedingungen erfüllt.
    2. Wenn sich herausstellt, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags nichtig ist oder aufgehoben wird, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien treten in Beratung, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung tritt, wobei der Zweck und die Zielrichtung der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
    3. Proforto behält sich das Recht vor, einem geschlossenen Vertrag keine Ausführung zu geben, beispielsweise wenn sie begründeten Zweifel oder Informationen hat, dass der Vertragspartner seinen (finanziellen) Verpflichtungen nicht (nachkommen) wird/kann. Wenn Proforto ablehnt, informiert sie den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Vertrags schriftlich über diese Ablehnung.
    4. Das Aussetzungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt. Diese Bestimmung gilt dann auch nicht, wenn der Vertragspartner als Verbraucher handelt.
    5. Ergänzend zu dem vorstehenden Absatz hat Proforto jedoch das Recht zur Aufrechnung und/oder zur Aussetzung bei offenen Forderungen des Vertragspartners oder in den Fällen, in denen der Vertragspartner seine/ihre Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß, nicht vollständig oder nicht ausführt.
    6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige zusätzliche und/oder Folgeaufträge.

    Artikel 6. Widerrufsrecht

    1. Ein Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag, der außerhalb der Verkaufsräume geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Spediteur ist, die Sache erhalten hat.
    2. Wenn die von Proforto angebotenen Produkte nach speziellen Anweisungen hergestellt werden oder für den Verbraucher maßgefertigt sind, sind diese Produkte ausschließlich für diesen einzelnen Käufer bestimmt. Aus diesem Grund ist das Widerrufsrecht für diese Produkte ausgeschlossen und der Verbraucher kann es hierfür nicht nutzen.
    3. Die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Ausnahme tritt in Kraft, sobald Proforto die benötigte Bestellung für den Vertrag bei seinem Lieferanten nicht mehr kostenlos stornieren kann.
    4. Ergänzend zu Absatz 2 dieses Artikels ist das Widerrufsrecht in diesem Fall - im Einklang mit der jeweils geltenden Gesetzgebung hierzu - auch ausgeschlossen für versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht dafür geeignet sind, zurückgesendet zu werden, und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgehoben wurde.
    5. Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, muss der Verbraucher dafür sorgen, dass das Produkt in ordnungsgemäßem Zustand und rechtzeitig zurückgesendet wird.
    6. Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist.

    Artikel 7. Ausübung des Widerrufsrechts

    1. Wenn der Verbraucher von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen möchte, muss er dies innerhalb der Widerrufsfrist über die Website www.proforto.nl/retour anzeigen.
    2. Der Verbraucher sendet die Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, nachdem er angezeigt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, an Proforto zurück. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen zurück, sofern vernünftigerweise möglich, in dem Originalzustand und der Originalverpackung und gemäß den angemessenen, klaren Anweisungen, die Proforto dazu erteilt hat.
    3. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
    4. Der Verbraucher trägt die direkten Kosten für das Zurücksenden des Produkts. Falls es sich um Produkte handelt, die aufgrund ihrer Menge, Größe oder aufgrund ihrer Art nicht mit einem normalen Versandservice versendet werden können, können die Kosten für die Rücksendung zwischen 50,- (fünfzig) und 150,- (einhundertfünfzig Euro) betragen.
    5. Während der Widerrufsfrist geht der Verbraucher sorgfältig mit den Produkten um und packt die Produkte nur aus bzw. verwendet sie nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Produkte zu testen. Dabei darf der Verbraucher das Produkt so testen, wie er es auch im Laden tun könnte.
    6. Wenn der Verbraucher in Widerspruch zu diesem Artikel handelt, ist der Verbraucher haftbar für die Wertminderung und/oder den Schaden an den Produkten oder durch die Produkte.

    Artikel 8. Verpflichtungen des Vertragspartners

    1. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle Daten, Dokumente und Informationen, von denen Proforto angibt, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind oder von denen der Vertragspartner vernünftigerweise davon ausgehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, Proforto rechtzeitig, vollständig, wahrheitsgetreu und in der richtigen Form bereitgestellt werden. Proforto ist dabei nicht verpflichtet, die bereitgestellten Daten oder Dokumente auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel in diesem Zusammenhang oder die damit zusammenhängenden Aspekte liegen vollständig in der Verantwortung und auf Risiko des Vertragspartners. Alle Kosten, die Proforto infolge unrichtiger Informationen, zu spät erhaltener und/oder nicht vollständiger Informationen und/oder nicht vollständiger und/oder unrichtiger Dokumente, die der Vertragspartner Proforto bereitgestellt hat, gemacht hat oder machen muss, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
    2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Proforto unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können.
    3. Wenn der Vertragspartner diese Verpflichtungen - unter anderem - nicht einhält, behält sich Proforto das Recht vor, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen und die Zahlung des Vertragspartners für die bereits geleisteten Stunden, die bereits angefallenen Kosten und/oder die bereits getätigten Investitionen zu verlangen, zusätzlich zu etwaigen Sanktionen, die in diesem Artikel genannt werden, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz oder anderweitige Entschädigung geltend machen kann.

    Artikel 9. Kündigung

    1. Wenn der Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, für zahlungsunfähig erklärt wird, (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt und/oder eine Liquidation seines Unternehmens vornimmt sowie wenn sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird, hat Proforto das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag kraft Gesetzes und ohne vorherige Inverzugsetzung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung zu beenden und/oder aufzulösen, jeweils nach ihrer Wahl und stets unter Beibehaltung eines etwaigen Rechts auf Vergütung von Kosten, Schäden und Zinsen.

    Artikel 10. Haftung

    Wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist:

    1. Die gesamte Haftung von Proforto ist auf die Erstattung von Schäden bis höchstens zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (zzgl. Umsatzsteuer) beschränkt. In keinem Fall wird die gesamte Entschädigung für Schäden den Betrag überschreiten, den die Haftpflichtversicherung von Proforto auszahlt.
    2. Nicht eingeschränkt ist die Haftung von Proforto für Schäden, die auf vorsätzliches Handeln oder bewusst grob fahrlässiges Verhalten von Proforto zurückzuführen sind.

    Wenn der Vertragspartner im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt:

    1. Proforto haftet nicht für indirekte und direkte Schäden. Die Haftung von Proforto für Schäden, die auf vorsätzliches Handeln oder bewusst grob fahrlässiges Verhalten von Proforto zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.
    2. Falls Proforto in einem konkreten Fall dennoch zur Haftung herangezogen werden kann, ungeachtet der Bestimmungen in diesem Artikel, gilt dies nur für direkte Schäden. In diesen Fällen ist die gesamte Haftung von Proforto auf die Erstattung von Schäden bis höchstens zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (zzgl. Umsatzsteuer) beschränkt.
    3. Die Höhe der Schadensersatzzahlung wird niemals höher sein als der Betrag, den die Haftpflichtversicherung von Proforto auszahlt.
    4. Wenn Proforto dennoch für direkte Schäden haftbar gemacht werden kann, wird unter direkten Schäden ausschließlich Folgendes verstanden:
      1. die angemessenen Kosten, die der Vertragspartner aufwenden müsste, um die Leistung von Proforto dem Vertrag entsprechend zur Geltung zu bringen; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag von oder auf Verlangen des Vertragspartners aufgelöst wird;
      2. die angemessenen Kosten, die zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens entstanden sind, soweit diese Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
      3. die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Vertragspartner nachweist, dass diese Kosten dazu geführt haben, dass der Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt wurde.
    5. Der Vertragspartner stellt Proforto von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden.

    Allgemeine Bestimmungen zur Haftung:

    1. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Vertragspartner den Schaden so bald wie möglich nach dessen Entstehen Proforto schriftlich meldet. Jeder Anspruch auf Schadensersatz gegen Proforto erlischt mit dem bloßen Ablauf von 6 (sechs) Monaten nach dem Entstehen des Anspruchs.
    2. Proforto haftet nicht für Schäden, die von Hilfspersonen im Sinne von Art. 6:76 BW verursacht werden.
    3. Proforto haftet nicht für Schäden irgendeiner Art, die dadurch entstehen, dass Proforto von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die der Vertragspartner bereitgestellt hat, oder wenn der Vertragspartner diese Angaben zu spät übermittelt hat.

    Artikel 11. Höhere Gewalt

    1. Ergänzend zu dem in Artikel 6:75 BW festgelegten gilt, dass ein Versäumnis von Proforto bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner Proforto nicht zugerechnet werden kann, wenn ein von Proforto unabhängiger Umstand vorliegt, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindert wird oder durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von Proforto verlangt werden kann. Zu diesen Umständen gehören unter anderem auch mangelhafte Leistungen von Zulieferern oder anderen Dritten, (Strom-)Störungen, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Brand(gefahr), (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Krankheitsausfälle, Arbeitsunfähigkeit, Streiks, Maßnahmen der Behörden sowie der Defekt von Fahrrädern und Geräten, mit denen die Produkte transportiert und/oder montiert werden müssen.
    2. Wenn eine Situation wie in Absatz 1 dieses Artikels eintritt, aufgrund derer Proforto seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Proforto nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. Wenn die Situation höherer Gewalt 30 (dreißig) KalenderTage gedauert hat, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen. Proforto ist in diesem Fall nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu vergüten, auch dann nicht, wenn Proforto infolge des Zustands höherer Gewalt einen Vorteil erzielt.
    3. Wenn der Vertrag auf Grund höherer Gewalt, wie in diesem Artikel vorgesehen, endet, hat Proforto das Recht auf Zahlung der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags bereits geleisteten Stunden oder der getätigten Investitionen.

    Artikel 12. Garantie für Produkte von Proforto

    1. Proforto gewährleistet, dass die Produkte den Vertrag, die im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an ordnungsgemäße Beschaffenheit und/oder Verwendbarkeit sowie den am Datum des Zustandekommens des Vertrags geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
    2. Die Garantiefristen für die Produkte von Proforto betragen grundsätzlich 1 (ein) Jahr.
    3. Die Garantie entfällt, wenn:
      1. der Vertragspartner die gelieferten Produkte selbst bearbeitet oder diese durch Dritte bearbeiten lässt;
      2. die gelieferten Produkte abnormen Umständen ausgesetzt waren oder anderweitig unsorgfältig behandelt oder nicht sachgemäß verwendet bzw. bearbeitet wurden, also im Widerspruch zu den Hinweisen/Anweisungen von Proforto und/oder den Hinweisen/Anweisungen, die auf der Verpackung des Produkts angegeben sind;
      3. die Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen ist, die die Regierung in Bezug auf Art oder Qualität der nach Abschluss des Vertrags verwendeten Materialien festgelegt hat oder festlegen wird.

    Artikel 13. Honorar/Preise

    1. Alle über die Website kommunizierten Beträge sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer und anderer Abgaben, die von staatlicher Seite auferlegt werden, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Die vereinbarten Beträge basieren auf Kostentreibern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Proforto behält sich das Recht vor, Änderungen der Kostentreiber, auf die Proforto vernünftigerweise keinen Einfluss nehmen kann, 3 (drei) Monate nach Abschluss des Vertrags, wie beispielsweise die Erhöhung von Verbrauchsteuern, Sozialabgaben, Versicherungsprämien oder Umsatzsteuer, dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen, und zwar bis zu einem Maximum von 20 % des ursprünglichen Betrags.
    3. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Proforto nicht dazu, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechendem Teil des angegebenen Betrags auszuführen.
    4. Rabatte und angebotene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige und/oder Folgeverträge.

    Artikel 14. Zahlung und Rechnungsstellung

    1. Es ist möglich, direkt zu zahlen. In diesem Fall gelten als zusätzliche Bedingungen die Bedingungen der gewählten Zahlungsmethode.
    2. Wenn die Zahlung per Rechnung erfolgt, muss die vom Vertragspartner geschuldete Rechnung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.
    3. Wenn die Lieferung in Teillieferungen erfolgt, beginnt die Zahlungsfrist nach jeder Teillieferung für den bereits gelieferten Teil zu laufen, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Proforto Unrichtigkeiten in bereitgestellten oder angegebenen Zahlungsdaten unverzüglich zu melden.
    5. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, weist Proforto ihn auf die verspätete Zahlung hin und räumt dem Vertragspartner eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen ein, um seinen Zahlungsverpflichtungen dennoch nachzukommen. Nach Ablauf dieser vierzehn-Tage-Frist ohne Zahlung gerät der Vertragspartner in Verzug. Dadurch schuldet der Vertragspartner auch für den noch geschuldeten Betrag die gesetzliche (Handels-)Zinsen. Darüber hinaus ist Proforto berechtigt, die von ihm verursachten außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
    6. Im Falle von (hinreichend erkennbarer) Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsaufschub oder eines Schuldenbereinigungsverfahrens im Rahmen der WSNP sind die Forderungen von Proforto gegen den Vertragspartner und die Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber Proforto sofort fällig.
    7. Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen stets in erster Linie der Tilgung sämtlicher geschuldeter Zinsen und Kosten, in zweiter Linie der Tilgung fälliger Rechnungen, die am längsten offen stehen, auch dann, wenn der Vertragspartner angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

    Artikel 15. Lieferung

    1. Als Lieferadresse gilt die Adresse, die der Vertragspartner Proforto (beim Abschluss des Vertrags) mitgeteilt hat.
    2. Die Lieferfrist beginnt nicht, bevor alle Daten, die für die Lieferung des Produkts erforderlich sind, Proforto bekannt sind.
    3. Wenn sich herausstellt, dass die Lieferung eines bestellten Produkts unmöglich ist, wird Proforto sich bemühen, ein Ersatzprodukt bereitzustellen. Spätestens bei der Zustellung, aber wenn möglich bereits vor dem Versand, wird auf klare und verständliche Weise mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden; der Vertragspartner kann den Ersatzartikel daher gemäß den Bestimmungen zu dem Widerrufsrecht an Proforto zurücksenden. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung trägt Proforto.
    4. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bei Proforto bis zum Zeitpunkt der Zustellung und der Platzierung beim Vertragspartner oder bei einem im Voraus festgelegten und Proforto bekannt gemachten Vertreter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    5. Alle Lieferfristen sind Richtwerte. Aus etwaigen genannten Fristen kann der Vertragspartner keine Rechte ableiten. Eine Überschreitung einer Frist berechtigt den Vertragspartner auch nicht zu Schadensersatz.

    Artikel 16. Beschwerden

    1. Auf einen Mangel der Leistung kann der Vertragspartner nicht mehr Anspruch nehmen, wenn er nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, Proforto diesbezüglich Einwendungen gemacht hat. Wenn bei (der) Lieferung ein sichtbarer Mangel vorliegt, gilt eine Frist von 48 (achtundvierzig) Stunden.
    2. Der Vertragspartner muss Proforto in jedem Fall 4 (vier) Wochen Zeit geben, um die Beschwerde im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.
    3. Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb der in den vorherigen Absätzen genannten Fristen Proforto mitgeteilt wurde, gilt das Produkt als mit dem Vertrag übereinstimmend und als entsprechend dem Vertrag funktionsfähig.
    4. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus, wenn der Vertragspartner im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.

    Artikel 17. Abtretung

    1. Finanzielle Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus diesem Vertrag können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Proforto nicht an einen Dritten übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Vereinbarung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Abs. 2 BW.
    2. Rechte und Pflichten von Proforto aus diesem Vertrag dürfen an Dritte übertragen werden. Wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist, steht ihm das Recht zu, den Vertrag aufzulösen, wenn die Rechte und Pflichten von Proforto an einen Dritten übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Vereinbarung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Abs. 2 BW.

    Artikel 18. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Eigentum an allen von Proforto an den Vertragspartner verkauften und gelieferten Gegenständen verbleibt bei Proforto:
      1. wenn und soweit der Vertragspartner die Forderungen aus dem Vertrag oder früheren gleichartigen Verträgen noch nicht erfüllt hat;
      2. wenn und soweit der Vertragspartner die Forderungen, die sich aus zukünftigen Verträgen ergeben und die Situationen betreffen, wie in Artikel 3:92 Abs. 2 BW beschrieben, noch nicht erfüllt hat;
      3. wenn und soweit der Vertragspartner die durchgeführten oder noch durchzuführenden Arbeiten aus diesem oder gleichartigen Vertrag(en) noch nicht erfüllt hat; und/oder
      4. wenn und soweit der Vertragspartner die Forderungen von Proforto wegen eines Versäumnisses bei der Erfüllung solcher Verbindlichkeiten noch nicht erfüllt hat, einschließlich der Forderungen in Bezug auf Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten, wie in Artikel 3:92 BW vorgesehen.
    2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
    3. Proforto wird bei Ausübung des Eigentumsvorbehalts zur ungehinderten Zugangnahme zu dem Produkt berechtigt sein. Der Vertragspartner wird Proforto alle Unterstützung leisten, um Proforto oder die von ihm dafür eingesetzten Dritten in die Lage zu versetzen, den Eigentumsvorbehalt durch Rückholung des Produkts auszuüben, einschließlich ggf. dafür erforderlicher Demontage. Der Vertragspartner erteilt Proforto oder einem von Proforto zu bestellenden Dritten hiermit bereits im Voraus vorbehaltlos und unwiderruflich seine Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum dann befinden wird, und diese Gegenstände in allen Fällen mitzunehmen, in denen Proforto seine Eigentumsrechte ausüben möchte.
    4. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände bzw. Produkte Pfändungen durchführen oder Rechte daran begründen oder geltend machen möchten, ist der Vertragspartner verpflichtet, Proforto so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann darüber zu informieren.

    Artikel 19. Geistiges Eigentum

    1. Die Parteien vereinbaren, das jeweils geistige Eigentum der anderen während der Ausführung des Vertrags zu respektieren.
    2. Proforto hat das Recht, den Namen und das Logo des Vertragspartners als Referenz oder zu Werbezwecken zu verwenden.
    3. Der Vertragspartner garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen für die Nutzung des von ihm an Proforto übergebenen Materials verfügt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abbildungen, Logos, Texte und Entwürfe) und dass dieses Material keine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder anderer Rechte Dritter darstellt. Proforto darf das Material auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter überprüfen und einen Auftrag ablehnen, aussetzen oder annullieren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
    4. Wenn Proforto eine Meldung erhält, dass vom Vertragspartner bereitgestelltes Material möglicherweise Rechte Dritter verletzt, wird Proforto diese Meldung prüfen und, falls Anlass dazu besteht, angemessene Maßnahmen ergreifen. Solche Meldungen können über klantenservice@proforto.nl gemacht werden.
    5. Der Vertragspartner stellt Proforto von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die im Zusammenhang mit einer solchen behaupteten oder tatsächlichen Verletzung im Sinne dieses Artikels entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsberatung, Kosten für die Verteidigung, Vergleichskosten, Schadensersatz und Produktionskosten, die Proforto für Produkte aufgewendet hat, die infolgedessen nicht oder nicht mehr genutzt oder geliefert werden können.

    Artikel 20. Verwaltung

    1. Proforto ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den technischen und nicht-technischen Einrichtungen vorzunehmen.
    2. Der Vertragspartner wird sich im Einklang mit dem verhalten und auftreten, was von einem verantwortungsvollen und sorgfältigen Nutzer erwartet werden darf.
    3. Der Vertragspartner ist stets verantwortlich für jede Nutzung - einschließlich des nicht autorisierten Gebrauchs - der ihm gewährten Nutzungs- und Zugangsrechte. Der Vertragspartner wird angemessene und vernünftige Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch und/oder nicht autorisierte Nutzung zu verhindern. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Nutzungs- und/oder Zugangsrechte mit Dritten zu teilen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
    4. Der Vertragspartner wird die von Proforto gegebenen Anweisungen zur Nutzung jederzeit befolgen.

    Artikel 21. Vertraulichkeit

    1. Die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die der Vertragspartner im Rahmen des Vertrags von Proforto erhalten hat, ist für den Vertragspartner verbindlich. Informationen sind vertraulich, wenn dies von Proforto mitgeteilt wurde oder sich vernünftigerweise aus der Art der Informationen ergibt.
    2. Wenn der Vertragspartner Absatz 1 dieser Bestimmung verletzt, schuldet der Vertragspartner Proforto unabhängig davon, ob die Verletzung dem Vertragspartner zugerechnet werden kann, und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren für jede Verletzung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- (zehntausend Euro), ohne dass eine Art von Schaden vorliegen muss, unbeschadet der übrigen Rechte von Proforto, einschließlich seines Rechts, neben der Vertragsstrafe Schadensersatz zu verlangen.

    Artikel 22. Mitarbeiterklausel

    1. Der Vertragspartner wird während der Laufzeit des Vertrags sowie 1 (ein) Jahr nach dessen Beendigung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Proforto Mitarbeiter von Proforto, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind oder waren, einstellen bzw. diese anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen.
    2. Proforto wird die betreffende Zustimmung in dem jeweiligen Fall nicht verweigern, wenn der Vertragspartner eine angemessene Entschädigung angeboten hat. Eine angemessene Entschädigung ist definiert als mindestens die Vergütung von 10 (zehn) Monatshälften-Gehältern.

    Artikel 23. Exklusivität

    1. Während der Laufzeit des Vertrags gewährt der Vertragspartner Proforto das ausschließliche Recht, den zugewiesenen Vertrag auszuführen.

    Artikel 24. Alternative Streitbeilegung

    1. Wenn zwischen Proforto und Vertragspartner Streitigkeiten über das Zustandekommen oder die Ausführung des Vertrags entstehen, können beide Parteien für eine alternative Streitbeilegung statt des regulären Rechtswegs wählen.
    2. Im Falle, dass der Vertragspartner ein Verbraucher ist und Proforto die Wahl für eine alternative Streitbeilegung trifft, informiert Proforto den Verbraucher darüber. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, dennoch für den regulären Rechtsweg zu optieren. Diese Wahl muss dem Vertragspartner von dem Vertragspartner innerhalb von 1 (einem) Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung von Proforto über die alternative Streitbeilegung schriftlich gegenüber Proforto mitgeteilt werden.

    Artikel 25. Anwendbares Recht

    1. Für Verträge zwischen Proforto und Vertragspartner gilt ausschließlich niederländisches Recht.
    2. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden nach Möglichkeit durch gute Abstimmung zu einer Lösung gebracht werden. Alle Streitigkeiten zwischen Vertragspartner und Proforto werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk entschieden, in dem Proforto ansässig ist.

    Artikel 26. Fortgeltung (Survival)

    1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die dazu bestimmt sind, nach Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit zu behalten, bleiben nach dem Ende des Vertrags unvermindert in Kraft.

    Artikel 27. Änderung oder Ergänzung

    1. Proforto ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Proforto den Vertragspartner rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.
    2. Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen liegen mindestens 30 (dreißig) Tage.
    3. Wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist, hat der Vertragspartner die Möglichkeit, die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzulehnen oder kann den Vertrag auflösen.
    4. Wenn die Änderung wie im vorstehenden Absatz gemeint auf einem gültigen, im Vertrag genannten Grund beruht, hat der Vertragspartner kein Recht, die Änderung abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen. Ein Beispiel für einen gültigen Grund ist eine Gesetzesänderung, aufgrund derer die Bedingungen angepasst werden müssen.

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